No Green Claims

Die EU Green-Claims-Verordnung

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 die “Richtlinie zu umweltbezogenen Angaben ” (Green-Claims-Richtlinie) vorgestellt und möchte so der Grünfärberei ein Ende setzen. Unternehmen sollen ihre umweltbezogenen Aussagen verpflichtend belegen und überprüfen. Dies soll die Verbraucher vor irreführendem Greenwashing schützen. 

Klimaneutral, bienenfreundlich, klimaneutral – Klarheit muss her

So erklärt die Kommission die neuen vorgeschlagenen Regeln:

,Mit dem heutigen Vorschlag erhalten die Verbraucher mehr Klarheit, eine stärkere Gewissheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist, und bessere Informationen, um sich für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen zu entscheiden.”

Nach Ansicht der Kommission tragen die neuen Vorschriften dem Bedarf an zuverlässigen und überprüfbaren Informationen für die Verbraucher Rechnung, da eine kürzlich durchgeführte Studie der Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der von Unternehmen in der EU gemachten umweltfreundlichen Angaben vage oder irreführend und 40 % völlig unbegründet waren.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den Europäischen Green Deal, sagte dazu:

“Grüne Behauptungen sind allgegenwärtig: meeresfreundliche T-Shirts, kohlenstoffneutrale Bananen, bienenfreundliche Säfte, 100 % CO2-kompensierte Lieferungen und so weiter. Leider werden diese Behauptungen viel zu oft ohne jeden Beweis und ohne jede Rechtfertigung aufgestellt. Das öffnet dem Greenwashing Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen.”

Zu den Bereichen, auf die die neuen Vorschriften abzielen, gehören explizite Behauptungen von Unternehmen wie “Verpackungen aus 30 % recyceltem Kunststoff” oder “meeresfreundliche Sonnencreme” sowie alle freiwilligen Behauptungen über Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistungen von Produkten, Dienstleistungen oder des Unternehmens selbst.

Die neuen Vorschriften sehen Mindestanforderungen für Unternehmen vor, um ihre umweltbezogenen Angaben zu begründen, zu kommunizieren und zu überprüfen. Den Vorschlägen zufolge müssen die Unternehmen die Verlässlichkeit ihrer freiwilligen Umweltaussagen gewährleisten, die von unabhängiger Seite überprüft und mit wissenschaftlichen Belegen belegt werden müssen. Die Unternehmen werden verpflichtet sein, die für ihre Produkte relevanten Umweltauswirkungen zu ermitteln und mögliche Kompromisse aufzuzeigen.

,Besonderen Anlass zu Besorgnis gibt die Richtigkeit umweltbezogener Angaben zur Verwendung recycelter Kunststoffpolymere in Bekleidung, wenn diese Polymere nicht aus Faser-zu-Faser-Recycling, sondern insbesondere aus sortierten PET-Flaschen stammen. Diese Vorgehensweise birgt nicht nur die Gefahr der Irreführung der Verbraucher, sie steht auch nicht im Einklang mit dem Kreislaufmodell für PET-Flaschen. Mit Blick auf die Erfüllung der Ziele der EU-Vorschriften über Einwegkunststoffartikel 37 und Verpackungen 38 sind solche PET-Flaschen nämlich auf ein Recyclingsystem mit geschlossenem Kreislauf für Lebensmittelkontaktmaterialien ausgelegt und müssen den Bestimmungen der erweiterten Herstellerverantwortung einschließlich der damit verbundenen Gebühren entsprechen. 

Hier geht es zu der Verordnung: Green-Claims-Verordnung.

Die EU Green-Claims-Verordnung

Die Vorschriften zielen auch darauf ab, die Ausbreitung privater Umweltzeichen zu bekämpfen. Nach Angaben der Kommission sind derzeit mindestens 230 verschiedene Umweltzeichen in Gebrauch, was bei den Verbrauchern zu Verwirrung und Misstrauen führt. Nach den neuen Vorschriften sind neue Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt wurden, wobei neue Systeme nur dann zugelassen werden, wenn sie einen größeren ökologischen Ehrgeiz aufweisen als die bestehenden. Umweltzeichen müssen außerdem zuverlässig, transparent, unabhängig überprüft und regelmäßig kontrolliert werden.

Die Verordnung soll für alle Unternehmen gelten, die ihre Produkte auf dem EU-Markt anbieten.

Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro von den Verpflichtungen der neuen Vorschläge ausgenommen sind

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, sagte:

“Die heute von der Kommission vorgelegten Vorschläge werden Unternehmen und Verbraucher vor schädlichen “Greenwashing”-Praktiken schützen und gegen den Wildwuchs von Etiketten vorgehen. Wir wollen dazu beitragen, dass die Verbraucher mehr Vertrauen in ihre Entscheidungen haben, und sicherstellen, dass Unternehmen, die sich wirklich bemühen, ihre Auswirkungen auf die Natur, die Ressourcennutzung, die Klimaemissionen oder die Umweltverschmutzung zu verringern, belohnt werden.”

Der Kommissionsentwurf muss noch übersetzt und dann von Rat und Parlament gebilligt werden. Auf der Internetseite kann der Kommission bis zum 22. Mai 2023 ein schriftliches Feedback abgegeben werden.

Die Reaktionen

Die Reaktionen auf die neue Gesetzesinitiative sind grundsätzlich positiv. Denn die Verbraucher sind nicht in der Lage, die Behauptungen und Aussagen der Unternehmen zu überprüfen. Es ist letztlich falsch, wenn für Unternehmen durch irreführende umweltbezogene Unternhemenskommunikation Wettbewerbsvorteile entstehen. 

Scharfe Kritik an dem Vorschlag der Kommission hat die DIHK geäußert. Durch die neue Richtlinie droht laut DIHK eine Überregulierung. Werbung mit Green Claims wird für KMUs aus Kostengründen nicht möglich sein. ,Schon jetzt sind irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten, weshalb uns diese Regelungen zu weitreichend erscheinen.‘ 

Bio Kindermode von kapelusch

Product Environmental Footprint für Bekleidung ausgesetzt?

Im Zentrum der Richtlinie steht der Product Environmental Footprint (PEF), der die Umweltauswirkungen von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer messen soll und den Rahmen für die geplante Kennzeichnung setzen könnte.

Nach zahlreichen Konsultationen und internen Auswertungen sieht die Kommission die PEF-Methode für Textilien als eine einzige Standardmethode als ungeeignet. “Der Mangel an aktuellen und genauen Daten über die Umweltauswirkungen von Textilfasern macht es jedoch schwierig, die Umweltleistung von Fasern zu bewerten und wirklich nachhaltige Fasern zu entwickeln.”

Die Sustainable Apparel Coalition (SAC) äußerte sich kritisch über die Ablehnung der PEF-Methode. SAC ist der Zusammenschluss von über 250 Marken, Handelsunternehmen sowie Produktionsbetrieben und wird von ihren Mitgliedern, darunter H&M, C&A, Inditex, Patagonia, Kering und Zalando finanziert. SAC setzte sich in den vergangenen Jahren für eine Angleichung von PEF und Higg-Index intensiv ein. 

Während der Konsultationsphase richteten viele Textilexperten und Forschende ihre Kritik an der Methode PEF. Sie äußerten ihre Sorgen, dass diese Methode Fasern aus fossilen Rohstoffen bevorzugt und somit Fast Fashion fördern wird. Dies stimmt somit nicht mit der gesamten EU-Textilstrategie überein. Eine viel zu starke Betonung der Flächennutzung in PEF, beispielsweise beim Anbau von Baumwolle, begünstige intensive oder flächenlose Produktionsmethoden. Dies steht im Konflikt mit dem etablierten Wissen über Nachhaltigkeit und extensive Produktionssysteme mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt.

Beim Vergleich von Kunstfasern mit Naturfasern stammen die einzigen verfügbaren Daten für Kunstfasern aus der Produktion des globalen Nordens, die viel umweltfreundlicher ist als die in China, was noch mehr zugunsten der Kunstfasern ausfällt.

,Fast Fashion wird in Mode bleiben, wenn diejenigen, die am meisten davon profitieren, die Regeln bestimmen.‘ Das kann ich auch unterschreiben.

Deine Alicja von kapelusch

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